Onlineservices

Nehmen Sie gern direkt unsere Onlineservices in Anspruch:

Reise-Rücktrittsversicherung

inkl. Reise-Abbruchkostenversicherung und Reise-Assistance

Können Ihre Kunden die Reise nicht antreten oder müssen die Reise vorzeitig abbrechen, erstatten wir die entstandenen Kosten.
Dieser Baustein muss jedoch bereits kurz nach Reisebuchung abgeschlossen werden.

Wann leisten wir?

  • bei Tod, schwerer Unfallverletzung oder unerwarteter schwerer Erkrankung
  • bei Impfunverträglichkeit
  • bei Schwangerschaft, sofern der Reiseantritt infolge dessen nicht möglich/ zumutbar ist
  • bei Verlust des Arbeitsplatzes durch unerwartete Kündigung des Arbeitgebers
  • bei unerwarteter Aufnahme oder Wechsel eines Arbeitsverhältnisses

Reise-Rücktrittsversicherung: Was leisten wir?

  • z. B. Stornokosten, wenn die Reise nicht angetreten werden kann
  • z. B. Nachreisekosten, wenn nur ein verspäteter Reiseantritt möglich ist

Reise-Abbruchkostenversicherung: Was leisten wir?

  • z. B. nicht genutzte Reiseleistungen und zusätzliche Rückreisekosten
  • z. B. Nachreisekosten

Ein Reiseabbruch ist übrigens auch dann versichert, wenn nicht Ihr Kunde selber krank geworden ist, sondern ein naher Verwandter.

Reise-Assistance: Was leisten wir?

Vor der Reise beraten wir Ihre Kunden auf Wunsch zu Einreise-, Zoll- und Devisenbestimmungen sowie vorgeschriebenen oder empfohlenen Impfungen. Wenn im Urlaub Reisezahlungsmittel oder Reisedokumente gestohlen werden, helfen wir bei der Ersatzbeschaffung! Die Arzt- oder Krankenhausvermittlung übernehmen wir selbstverständlich ebenfalls.

Online-Abschluss für ein Jahr und mehrere Reisen

Online-Abschluss für nur eine Reise

Reise-Krankenversicherung als Jahresreiseschutzbrief "Travel"

Keine Auslandsreise ohne Auslandsreise-Krankenversicherung! Denn bei einem Krankheitsfall im Ausland können schnell hohe Kosten entstehen, die nicht von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen werden.

Tipp: Auch privat Versicherte sollten eine Auslandsreise-Krankenversicherung vereinbaren. Denn selbst wenn der Versicherungsschutz im Ausland uneingeschränkte Leistungen beinhaltet, kann mit der günstigen Reise-Krankenversicherung z. B. der Selbstbehalt umgangen oder ein möglicher Anspruch auf Beitragsrückerstattung aufrecht erhalten werden.

Versicherungsschutz

  • für Singles und Familien*
  • weltweit für die ersten 8 Wochen einer Urlaubs- oder Geschäftsreise

* Zu einer Familie gehören:

  • der Versicherungsnehmer
  • sein Ehe- oder gleichgeschlechtlicher Lebenspartner
  • sein Lebenspartner, seine Kinder sowie die Kinder seines Ehe- bzw. Lebenspartners bis zum 25. Lebensjahr
  • seine unverheirateten Kinder mit geistiger oder körperlicher Behinderung sowie die unverheirateten Kinder seines Ehe- bzw. Lebenspartners mit geistiger oder körperlicher Behinderung ohne Altersgrenze

Alle Personen müssen in einem gemeinsamen Haushalt leben und dort gemeldet sein.

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